Gleichstellung und Gleichberechtigung aller Geschlechter


Seit dem 22. Dezember 2018 gibt es in Deutschland drei Geschlechter: männlich, weiblich, divers. An diesem Tag ist das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ in Kraft getreten. Diese neue Regelung erfasst nur intersexuelle Menschen, also Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung, die körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Transsexuelle Menschen werden vom Geltungsbereich  der neuen Regelung nicht erfasst. Der Gesetzgeber hat dieses dritte Geschlecht „divers“ genannt.

Was wir unter „divers“ zu verstehen haben, weiß kaum einer. Das hängt auch damit zusammen, dass diese Änderung über Nacht auf uns niedergekommen ist, ohne dass zuvor eine Gesellschaft darüber diskutieren konnte. Hintergrund ist, dass ein weder männlicher noch weiblicher Mensch jahrelang vor Gerichten zog, um auch für seine geschlechtliche Identität eine gleichberechtigte Situation zu erhalten. Das Bundesverfassungsgericht gab diesem Menschen Recht. Die Politik hat danach umgesetzt, was die Verfassungsrichter vorgaben.

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